Schulbegleitung

Manche Schülerinnen und Schüler benötigen zusätzliche Hilfe und Unterstützung in der Schule. Sie brauchen eine Person, die ihnen hilft, den Unterrichtsalltag zu bewältigen. Die FUD gGmbH stellt Schulbegleiter*innen zur Verfügung, die unter Anleitung der Lehrkräfte unterstützend tätig sind.

Diese Hilfe wird auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse des Schülers bzw. der Schülerin ausgerichtet und kann bestimmte Stunden oder den gesamten Schultag umfassen. Zudem kann eine Schulbegleitung grundsätzlich für jede Schulform beantragt werden.

Die Arbeit von Schulbegleiter*innen ist eine effektive Hilfe, um den Schülerinnen und Schülern eine Schulbildung zu ermöglichen, die ihre jeweiligen Möglichkeiten berücksichtigt und ausreizt. Sie ist eine gute Investition in die Zukunft der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Beantragung einer Schulbegleitung

Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird in der Regel beim Sozialamt oder beim Jugendamt beantragt. Die für die Schulbegleitung zuständigen Koordinator*innen beraten Sie gerne bei Fragen zur Antragstellung.

Aufgaben einer Schulbegleitung

Die Aufgaben einer Schulbegleitung sind unter anderem:

  • Hilfestellungen während des Unterrichts wie Handreichungen, Wiederholung und Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen, Motivation
  • lebenspraktische Hilfen wie Orientierung in der Schule
  • Hilfestellung in Konfliktsituationen sowie Kontaktaufbau zu Mitschülerinnen und Mitschülern
  • medizinische und/oder pflegerische Unterstützung
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Unterstützung im schulischen Freizeitbereich (Pausen, Ausflüge, Klassenfahrten etc.)

Durch die Arbeit der Schulbegleiterinnen wird die schulische Situation von Schülerinnen und Schülern, die zusätzliche Hilfe und Unterstützung benötigen, erheblich verbessert.

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