Pflegeberatung

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen (§37 Abs. 3 SGB XI). Die Beratung dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Sie ist eine Hilfestellung für häuslich Gepflegte und Pflegende, die auf Wunsch auch eine pflegefachliche Anleitung oder Unterstützung im Rahmen des Beratungsgesprächs erhalten.

Darüber hinaus beraten unsere Fachkräfte bei Bedarf auch gerne bzgl. Überprüfung bzw. Höherstufung des aktuellen Pflegegrades.

Das Angebot unserer Pflegeberatung gilt für alle Personen mit einem Pflegegrad. Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt und wird durch eine qualifizierte Pflegefachkraft durchgeführt:

  • Pflegegrad 2 oder 3: halbjährliche Beratungsbesuche
  • Pflegegrad 4 oder 5: vier Beratungstermine pro Jahr
  • Pflegegrad 1: Die Beratung kann freiwillig in Anspruch genommen werden. Sie wird einmal im Jahr von der Pflegekasse finanziert.

Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos, die Kosten der Beratungseinsätze übernimmt Ihre Pflegekasse. Werden Termine versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.