Pflegeberatung wieder möglich!

Pflegeberatung wieder möglich!

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen (§37 Abs. 3 SGB XI).

Wir freuen uns, dass wir unser Team durch eine Pflegefachkraft erweitern konnten. Dadurch besteht jetzt wieder die Möglichkeit, die regelmäßigen Beratungsbesuche von dem FUD durchführen zu lassen.

Das Angebot der Pflegeberatung gilt für alle Menschen mit einem Pflegegrad. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Pflegeberatung.

Wenn Sie Interesse haben, einen Termin vereinbaren möchten oder noch Fragen zur Pflegeberatung haben, melden Sie sich gerne bei uns.